Kunst rund um die Urne: Aubinger Friedhof bekommt besonderen Platz für Urnen
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Münchenanzeiger
Aubing, 16.02.2012 12:00 |
 Auf dem Aubinger Friedhof soll es keine normale Urnenmauer geben, sondern einen ganz besonderen Ort für die Angehörigen. Foto: pgv AUBING (kö) Der Aubinger Friedhof bekommt eine Urnenanlage. Der Bezirksausschuss erhielt auf einen entsprechenden Antrag nun eine positive Antwort vom zuständigen Referat für Umwelt und Gesundheit. Die Städtische Friedhofsverwaltung habe das Anliegen bereits 2010 aufgegriffen. Man wolle allerdings keine „profane Urnenmauer“ errichten, sondern ein „attraktive Gemeinschaftsanlage“ schaffen. Diese soll „der Individualität genauso Raum geben, wie dem gemeinschaftlichen Charakter, der von einer solchen Anlage ausgeht.“ Vorstellbar sind z.B. eine Stehle mit Urnennischen und auch Urnenerdgräber. Im Konzept der Friedhofsverwaltung vorgesehen sind Grabangebote im günstigen bis gehobenen Preissegment, mit geringem Pflegeaufwand und Platz für individuelle Trauerrituale, eine gärtnerische Gesamtkonzeption und handwerklich gestaltete Grabmäler. Die rechtlichen Rahmenbedinungen für das Vorhaben stehen bereits. „Sobald die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen sind, erfolgt die konkrete Planung und Umsetzung.“ Die neue Grabanlage soll in Kooperation mit der Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner und der Steinmetz-Innung erstellt werden.
Auch ein weiterer Antrag des BA hatte Erfolg: der nördliche Parkplatz soll im Eingangsbereich befestigt werden. Geplant ist ein Kleinpflaster mit Entwässerung, außerdem wird die Parkplatzfläche saniert. Der südliche Parkplatz wird zur gleichen Zeit auf den Zufahrten asphaltiert. Er bekommt einzelne Parkbuchten, die mit Sträuchern abgetrennt werden.
Eine Friedhofserweiterung, wie sie das Bürgergremium ebenfalls beantragte, wurde abgelehnt. Nach der Erweiterung 2009 ergebe die Prognose, dass die freien Gräber bis 2025 ausreichten, so die Verwaltung. Für den Aubinger Friedhof gilt weiterhin die Residenzpflicht: Nur wer mindestens 20 Jahre im Bestattungsbezirk gelebt hat, darf dort begraben werden. |
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