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Umweltbehörde hat keine Bedenken gegen Erweiterung der Kompostieranlage: Riecht nicht, lärmt nicht, ist sicher


Nachricht von: Münchenanzeiger
Allach, 17.02.2012 12:00


Landschaftspflegegut und Grünschnitt können künftig zur Biogasproduktion verwendet werden. Foto: pgv
UNTERMENZING (pgv) Lange Zeit war es still um die geplante Erweiterung der Kompostieranlage der Firma Schernthaner. Die vergangenen Monate beherrschte der Streit um das ebenfalls in Planung befindliche Gaslager in der Ludwigsfelder Straße die Diskussion. Doch nun hat das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) bekannt gegeben, dass es keine Einwände gegen die Erweiterung der Kompostieranlage in der Goteboldstraße  hat. Damit rückt das Kompostwerk und die künftige Erweiterung um eine Biogasanlage, schlagartig wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Zahlreich waren die Vorbehalte der Anwohner bei der Antragstellung zur Erweiterung, doch nun will die Behörde mit einem Gutachten des TÜV-Süd all diese Bedenken ausräumt haben. 
Sofern die Anlage "antragsgemäß errichtet wird", heißt es aus der Umweltbehörde und der Betrieb unter "Beachtung der im Gutachten vorgeschlagenen Auflagen erfolgt" gebe es "aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken". Denn laut dem TÜV-Gutachten sind "erhebliche Belästigungen durch Geruchsimmissionen durch den geänderten Anlagenbetrieb nicht zu erwarten", um ein Austreten von Biogas zu verhindern, wird jedoch eine Gasverwertungseinrichtung wie z.B. eine Gasfackel zur Auflage gemacht. Auch eine Beeinträchtigung der Anwohner durch  Keimemmissionen  lässt das Gutachten "bei bestimmungsgemässen Betrieb nicht erkennen". Zum Lärmschutz heißt es, "die Lärmrichtwerte an den massgeblichen Immissionssorten werden sicher eingehalten"; sichergestellt werden soll dies auch durch eine erstmalige Festlegung der LKW-Fahrbewegungen auf durchschnittlich 90 am Tag. Auch die Befürchtungen, dass die Anlage zur Müllverbrennung genutzt wird, weist die Behörde von sich. "In der Biogasanlage werden ausschließlich biologisch abbaubare Stoffe wie Landschaftspflegegut und Grün- schnitt eingesetzt". Weitere Abfälle sind auf dem Gelände nur zur Kompostierung zugelassen. Ergänzend weist das RGU darauf hin, dass "die Firma regelmässig nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung geprüft und über ein entsprechendes aktuelles Zertifikat verfügt".
Auch die Störfallverordnung finde hier keine Anwendung, merkt die Umweltbehörde an und stellt fest, dass "das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist" und "alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind". Die Firma Schernthaner hat damit einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Abschließend wird dem Allacher Bezirksausschuss noch  Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben.

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